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Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossen
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.
Eine Bilanzberichtigung darf nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen.
Um immer den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, brauchen Sie ein Betriebskontrollsystem, das Kosten-, Erlös- und Finanzkontrolle vereint.
Unversteuerte Rücklagen können in vollem Umfang als Schuldposten bei der Berechnung des Betriebsvermögens berücksichtigt werden.
Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes bietet sich auch für kleine und mittlere Unternehmen die Einführung von Kundenkarten oder Bonussystemen an.
Umfangreiche Gesetzesänderungen stehen für den 1. Januar 2002 an, da das Schuldrecht zur Umsetzung von EWG-Richtlinien grundlegend überarbeitet wird.
Die notwendige Umstellung von Versicherungsverträgen auf Euro zum kommenden Jahreswechsel ist eine günstige Gelegenheit, um den Versicherungsschutz zu überprüfen.
Die Aufregung der vergangenen beiden Jahre zur Scheinselbständigkeit hat sich zwar wieder gelegt. Das Thema bleibt aber trotzdem von Bedeutung. Einzelheiten regelt das "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit".
Der Abschluss eines Werkvertrags verpflichtet den Unternehmer, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen, es sei denn, Sie haben einen ausdrücklichen Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen.
 
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