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Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen und den Grenzen einer Schätzung durch das Finanzamt bei Verwendung von alten Registrierkassen geäußert.
Der Deutsche Steuerberaterverband fordert Korrekturen an einer Gesetzesänderung, die dazu führen kann, dass Steuerbescheide künftig auch an einem Samstag bekannt gegeben werden können.
Erfolgt die tatsächliche Pauschalversteuerung von Leistungen an Arbeitnehmer nicht zeitnah zur Entgeltabrechnung, entfällt die Beitragsfreiheit für diese Leistungen in der Sozialversicherung.
Vergütet ein Dritter die Leistungen aufgrund eines Gutscheins, dann fallen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst mit dieser Zahlung der Vergütung die entsprechenden Einnahmen an, nicht schon bei der Leistungsausführung.
Im Handelsrecht sind die monetären Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen, nach denen sich auch die Offenlegungspflichten richten, um rund 25 % angehoben worden.
Die Steuerklassen III und V sollten in dieser Legislaturperiode durch das Faktorverfahren ersetzt werden, doch es gibt nach wie vor keine Details, wann und in welcher Form dies geschehen könnte.
Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags für eine nun steuerbefreite Photovoltaikanlage ist jedenfalls vorerst rechtens.
Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Teileinkünfteverfahren auch in den folgenden vier Jahren anzuwenden, selbst wenn die Voraussetzungen in der Zwischenzeit entfallen sind.
 
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