Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Sporadischer Aufenthalt reicht nicht für Lebensmittelpunkt

Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.

Der für eine doppelte Haushaltsführung notwendige Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Beschäftigungsort setzt einen Haupthausstand voraus. Hält sich der Arbeitnehmer aber nur noch sporadisch tagsüber aus beruflichen Gründen an diesem Ort auf, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-18 wid-67 drtm-bns 2024-04-18