Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung

Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Eltern eines hochbegabten, aber verhaltensauffälligen Kindes Recht gegeben, das auf ärztliche Empfehlung auf eine Hochbegabtenschule in Schottland wechselte. Ein amtsärztliches Attest, das die Empfehlung für den Schulbesuch bestätigte, holten die Eltern erst später ein, was nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch kein Grund mehr für eine grundsätzliche Ablehnung krankheitsbedingter Kosten ist.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-24 wid-71 drtm-bns 2024-04-24