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Ein privat genutzter Anbau an ein Betriebsgebäude, der sich räumlich vom übrigen Gebäude trennen lässt, kann nicht zum Betriebsvermögen gehören und berechtigt auch nicht zum Vorsteuerabzug.
Eine Mailingaktion als Teil eines Maßnahmenbündels fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz für Druckschriften.
Von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe kommen erste Hinweise zu den Abgrenzungsproblemen bei Beherbergungsleistungen zwischen ermäßigten und normal besteuerten Leistungen.
Der Steuerberaterverband versucht noch, eine Abmilderung der Fristverkürzung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, wann voll steuerpflichtige Restaurationsleistungen oder steuerermäßigte Lieferungen von Nahrungsmitteln vorliegen.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Das Bundesfinanzministerium erläutert die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um.
 
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