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Einkünfteerzielungsabsicht eines geschlossenen Immobilienfonds

Hat ein geschlossener Immobilienfonds nur eine zeitlich begrenzte Vermietungsabsicht, dann darf das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht auch beim Gesellschafter überprüfen.

Wenn ein geschlossener Immobilienfonds darauf angelegt ist, nur für einen begrenzten Zeitraum (im Streitfall 20 Jahre) eine Vermietungstätigkeit auszuüben, dann besteht nicht automatisch eine Einkünfteerzielungsabsicht, meint der Bundesfinanzhof. In so einem Fall muss die Einkünfteerzielungsabsicht sowohl bei der Personengesellschaft (Immobilienfonds) als auch beim Gesellschafter überprüft werden, was dazu führen kann, dass der Werbungskostenabzug verloren geht.

 
[mmk]
 
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