Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung

Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt entschieden, dass die Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht unabhängig davon steuerfrei sind, ob die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden können. Damit ist eine alte Streitfrage zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt worden ist.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-23 wid-73 drtm-bns 2024-11-23