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Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Steuersünder dies wusste oder damit rechnen musste. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ist hier zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kenntnis der einschlägigen Medienberichterstattung über den Ankauf einer CD mit Steuerdaten durch den Fiskus die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige zumindest dann ausschließt, wenn auf der CD Daten einer vom Steuersünder genutzten Bank vorhanden sind und darüber in den Medien berichtet worden ist. In einem solchen Fall musste der Steuersünder nach Ansicht der Richter mit der Entdeckung seiner Straftat rechnen.