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Im März hat sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus befasst. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat eine ganze Reihe von Korrekturen und Nachbesserungen. Die Liste umfasst sowohl verfahrensrechtliche Änderungen, die eine einfachere Handhabung und bessere Kontrolle der Zweckbindung ermöglichen sollen, als auch tatsächliche Nachbesserungen. So sollen unter anderem Eigentumswohnungen und Teileigentum sowie Wohnungsgenossenschaften ebenfalls in die Förderung mit einbezogen werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung schon bei der Festsetzung von Vorauszahlungen berücksichtigt werden können, damit die Förderung möglichst früh beim Investor ankommt.