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Bei Grundstücksübertragungen zwischen Unternehmen fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn alle Unternehmen fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach der Übertragung Teil desselben Konzerns sind. Diese Regelung, die Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns erleichtern soll, lässt das Finanzgericht Düsseldorf auch für ein neugegründetes Tochterunternehmen der Konzernmutter gelten. Zwar sei die Konzernmutter zwangsläufig noch keine fünf Jahre an der neuen Gesellschaft beteiligt, aber bei einem ausschließlich konzerninternen Vorgang ist nach Überzeugung des Gerichts ein Missbrauch durch Umgehung der Steuerpflicht ausgeschlossen.