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Gleich zwei Naturkatastrophen haben steuerliche Folgen. Zum einen hat das Bundesfinanzministerium für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Ecuador am 16. April 2016 dieselben Maßnahmen angeordnet, die bereits bei früheren Naturkatastrophen besonderen Ausmaßes galten. Daneben gab es im Mai und Juni 2016 mehrfach Unwetter mit Hochwasser. Für die Betroffenen in Bayern hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine ganze Reihe von Maßnahmen angeordnet. Insbesondere werden bis zum 30. September 2016 Steuerstundungen und Anpassungen der Vorauszahlungen gewährt sowie Säumniszuschläge erlassen. Auch die Bildung von Rücklagen oder Sonderabschreibungen bei der Ersatzbeschaffung sind möglich. Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen an Betroffene gibt es ebenfalls Erleichterungen.