Meldungen & News
Zahlt der Arbeitgeber eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung, liegt auch dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn gar nicht feststeht, ob wirklich eine Diskriminierung vorgelegen hat. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für eine Schadensersatzzahlung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, bei der der Arbeitgeber die Diskriminierung bestritten hatte.