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Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold sind börsenfähige Wertpapiere, die dem Inhaber einen Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Menge Gold durch die Bank garantieren. Im Gegensatz zum Finanzamt hält der Bundesfinanzhof die Geltendmachung dieses Anspruchs nicht für ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Wertsteigerung des Goldpreises zwischen Erwerb der Inhaberschuldverschreibung und deren Einlösung ist damit nicht steuerpflichtig. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen bei Geltendmachung des Lieferanspruchs nicht vor, weil die Einlösung kein Verkauf ist und der Inhaber weiter das Risiko eines fallenden Goldpreises trägt.