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Es ist seit jeher streitig, ob der Unternehmer den Eigenverbrauch auch dann zu versteuern hat, wenn der in das Privatvermögen überführte Gegenstand ohne Vorsteuerabzug erworben worden ist. Die Finanzverwaltung hat hierauf keine Rücksicht genommen. So musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Fall entscheiden, dass ein Pkw, der von privat ohne Vorsteuerabzug erworben worden war, bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen besteuert werden sollte. Der EuGH entschied, dass eine Eigenverbrauchbesteuerung nur insoweit erfolgt, als das Unternehmen einen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hatte. Das war z.B. bei Einbauten in den Pkw der Fall.