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Bei bestimmten Vertriebsarten, insbesondere Fernabsatzgeschäften, und Vertragstypen haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Das Gesetz enthält dazu Muster für die Widerrufsbelehrung. Allerdings haben mehrere Gerichte die bisherigen Muster als rechtswidrig eingestuft, was für denjenigen, der sich auf die gesetzlichen Muster verlassen hat, zum Problem werden konnte.
Am 1. April ist nun eine Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft getreten, die eine Neufassung der Musterwiderrufsbelehrungen enthält. Diese neuen Muster sollen nun die bisherigen Probleme beseitigen. Gleichzeitig enthält die Änderung eine Übergangsfrist für die Verwendung der bisherigen Muster bis zum 1. Oktober 2008.