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Zu den ausstehenden Gesetzesvorhaben gehört eine Unternehmenssteuerreform. Einbehaltene Gewinne werden in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch besteuert. Die Thesaurierungsbelastung beträgt bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent mehr als 38 Prozent. Dies ist im Weltvergleich der dritthöchste Belastungssatz. In den Ballungszentren mit ihren noch höheren Gewerbesteuerhebesätzen übersteigt die Steuerbelastung 40 %.
Daher lauten die Reformvorschläge dahingehend, dass der Körperschaftsteuersatz auf 15 % und die gewerbesteuerlichen Messbeträge von 5 % auf 4 % gesenkt werden. Die damit verbundenen Steuerausfälle sollen aber dadurch ausgeglichen werden, dass Zinszahlungen bei der Gewerbesteuer in voller Höhe steuerpflichtig sind. Wenn keine entsprechenden Gewinne erzielt werden, müsste die Gewerbesteuer aus der Substanz des Betriebes gezahlt werden. Die Zeche müssten die mittelständischen Unternehmen bezahlen, die weitgehend auf Kredite zur Finanzierung des Unternehmens angewiesen sind.