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Das Finanzgericht Düsseldorf war vor einem Jahr zu dem Urteil gelangt, dass ein Navigationsgerät in einem Firmenwagen ein Telekommunikationsgerät sei. Die Folge daraus wäre, dass dessen Wert nicht in die 1 %-Regelung für die Versteuerung der Privatnutzung einfließen würde. Jetzt hat aber der Bundesfinanzhof in dieser Sache gegenteilig entschieden. So muss auch der Wert des Navigationsgeräts versteuert werden.