Erleichterungen und andere steuerliche Maßnahmen sollen den Opfern der Unwetter in Deutschland und des Erdbebens in Ecuador helfen.
Setzt ein Studium eine längere Berufstätigkeit voraus, ist es - soweit es den Kindergeldanspruch betrifft - grundsätzlich nicht mehr Teil einer einheitlichen Erstausbildung.
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert in einer aktualisierten Verwaltungsanweisung zum Kindergeld mehr Ausbildungen als unschädliche Erstausbildung oder unschädliches Erststudium.
Eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung soll die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger radikal vereinfachen und bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.
Die Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben ist kein normaler Arbeitslohn mehr.
Fahrsicherheitstrainings sind - unabhängig vom Anbieter - im Regelfall keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.
Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.
Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht für ausreichend begründet.
Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.