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Eine klare Vereinbarung von Tantiemen an den Geschäftsführer einer GmbH stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers hat keine Abmahnung zur Voraussetzung. Die fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn es der GmbH unzumutbar ist, den Anstellungsvertrag bis zu seinem Ende fortbestehen zu lassen.
Kapitalgesellschaften sollten den Anfall von Steuerzinsen vermeiden, da diese nicht abzugsfähig sind.
Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Durch Abschluss eines neuen Geschäftsführerdienstvertrages wird im Zweifel das alte Dienstverhältnis beendet.
Der Schuldbeitritt eines Gesellschafters zum Kreditvertrag der GmbH erfüllt nur dann das Schriftformerfordernis, wenn der Beitretende vor Begründung der Mithaftung über alle Kreditkonditionen informiert wird.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Vertragsschlüssen der Gesellschaft gegenüber einem Dritten nicht, da ihm keine Aufklärungspflichten obliegen.
Die Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch den Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen ist kein unternehmensbezogenes Geschäft.
Umsatzsteuerliche Organschaften müssen spätestens ab 2012 die durch den Bundesfinanzhof verschärften Anforderungen an eine finanzielle Eingliederung erfüllen.
Wer die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte UStIdNr verwendet, hat keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus einem innergemeinschaftlichen Erwerb.
 
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