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Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt.
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin auch für Unternehmen gilt, die nicht in erster Linie Luftfahrt betreiben.
Die von der Regierung beauftragte Kommission soll unter anderem Alternativen zur Gewerbesteuer prüfen.
Der Bundesfinanzhof lässt die Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten in abzugsfähige und privat veranlasste Anteile zu.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten führt im Einzelfall zu absurd hohen Steuersätzen.
Gegebenes und erhaltenes Pfand gleichen sich in der Regel aus, sodass die Bildung einer Rückstellung nur in besonderen Fällen in Frage kommt.
Solange das Auto betriebsbereit bleibt, führt die zeitweilige Abmeldung nicht zum Verlust der Investitionszulage.
Der Jahreswechsel bringt steuerliche Entlastungen für Einkommensteuerzahler in erheblichem Umfang.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
 
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