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Am 1. Januar 2005 ist die letzte Stufe der Steuerreform 2000 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz ist auf 15 %, der Spitzensteuersatz auf 42 % gesunken. 1998 betrugen diese Sätze noch 25,9 % und 53 %. Naturgemäß wirken sich die Steuersenkungen bei den Beziehern größerer Einkommen stärker aus als bei den Beziehern kleinerer Einkommen, die nur geringe Steuern bezahlen.
Das Bundesfinanzministerium hat Steuerentlastungstabellen für Arbeitnehmer veröffentlicht. Die steuerliche Entlastung eines Ledigen ohne Kinder (Steuerklasse I) beträgt gegenüber 2004 bei einem Jahresbruttolohn von 25.000 Euro nur 70 Euro, bei einem Jahresbruttolohn von 75.000 Euro beträgt die Entlastung jedoch 1.616 Euro. Allerdings sind bei einem Jahresbruttolohn von 25.000 Euro nur 3.605 Euro an Steuern zu bezahlen, bei einem Jahresbruttolohn von 75.000 Euro beträgt die steuerliche Belastung hingegen 23.255 Euro.