
Jahresabschluss
Die Jahresabschlusserstellung gibt Ihnen als Unternehmer*in wichtige Informationen für die weitere Planung an die Hand. Erst mit lückenloser Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ist sinnvolle Planung möglich. Neben der laufenden Buchhaltung ist die Erstellung des rechnerischen Abschlusses für das Geschäftsjahr daher von großer Bedeutung.
Wenn es Zeit für Ihren Jahresabschluss wird, können Sie auf unsere Unterstützung und Kompetenz zählen. Wir sind ein hoch qualifiziertes Team erfahrener Steuerberater aus Dortmund mit langjähriger Erfahrung. Richtlinien, Gesetze und Verordnungen unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung. Als Laie ist es schwierig den Überblick zu behalten und immer auf dem neuesten Stand zu sein. Unsere Mandanten und Mandantinnen profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung in der steuerlichen Beratung und der Erstellung von Jahresabschlüssen. Selbstverständlich beachten wir dabei die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für alle Rechtsformen.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Steuerlast unter Einhaltung aller gesetzlichen Regeln zu optimieren. Dabei achten wir gleichermaßen auf wirtschaftliche, steuerliche und auch auf spätere Bonitätsbeurteilungen von Banken oder geschäftlichen Kontakten.
Generell gilt, dass alle Kapitalgesellschaften, Unternehmen und Personengesellschaften am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen müssen, sofern sie der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen. Eine Ausnahme können Einzelkaufleute bilden. Einzelkaufleute müssen nicht bilanzieren, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlös und nicht mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde.
Ähnlich verhält es sich bei Freiberuflern*innen und Kleingewerbetreibenden. Diese sind laut HGB nicht dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.
Zunächst einmal müssen alle Unterkonten und Hauptkonten abgeschlossen werden. Um die Übersicht zu behalten, werden alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens in verschiedene Unterkonten gebucht. Für die Erstellung des Jahresabschlusses müssen die Unterkonten dem zugehörigen Hauptkonto wieder zugeführt werden, damit die Salden der Konten gezogen und in die Bilanz übertragen werden können.
Daraufhin wird eine Abschlussübersicht erstellt. In dieser Übersicht werden alle Anfangs- und Endbestände aufgeführt und nach Bestands- und Erfolgskonten sortiert. Oftmals verlangt das Finanzamt auch diesen Abschlussbericht zusätzlich zur Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung zu erhalten.
Zu guter Letzt wird der Jahresabschluss festgestellt. Dies ist ein formaler Akt, der vom Aufsichtsrat, Gesellschaftern*innen oder von einer anderen gesellschaftlichen Vertretung durchgeführt wird.
Die jeweilige Rechtsform gibt die Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses vor. Diese Frist ist bei Kapitalgesellschaften zudem abhängig von der Unternehmensgröße. § 243 des HGB besagt, dass der Jahresabschluss „… innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit …“ aufgestellt werden muss.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt, dass der Jahresabschluss bis spätestens 9 Monate nach Ende der Geschäftsperiode erbracht werden muss.
Wer den Jahresabschluss zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen möchte, der muss die Frist für die Steuererklärung berücksichtigen, welche auf den 31. Juli eines Jahres datiert ist.
Um Ihre finanzielle Zukunft und Ihre Unternehmensplanung optimal und zielorientiert gestalten zu können, bieten wir Ihnen bei Interesse auch gerne eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung an.
Weitere Leistungen in unserem Portfolio:
Steuererklärungen Rechnungswesen Lohnbuchhaltung Steuerliche Vertretung
Benötigen Sie weitere Informationen rund um die Jahresabschlusserstellung? Oder möchten Sie die Hilfe unserer Dortmunder Steuerkanzlei direkt in Anspruch nehmen, um Möglichkeiten zur Steigerung Ihres Erfolgs aufgezeigt zu bekommen? Vereinbaren Sie doch am besten gleich online über unsere Website einen Termin mit uns oder rufen Sie uns an. In einem persönlichen Gespräch mit unseren Steuerberatern – sofern es die coronabedingten Umstände zulassen auch vor Ort – zeigen wir Ihnen ein Bild Ihrer Vermögens- und Schuldenlage.