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Erfolgt ein Umzug von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung aufgrund der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs für jeden Ehegatten getrennt zu prüfen. Entscheidend dabei ist, dass bei dem Umzug für jeden eine arbeitstägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde feststeht. Damit ist die berufliche Veranlassung belegt. Dann kommt dem Umstand, dass der Umzug zumindest von der Gründung des gemeinsamen Haushalts beeinflusst war, keinerlei Bedeutung zu.