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Es ist keine zwei Monate her, dass ein Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern zu einem falschen Lohnsteuerabzug für bis zu 30.000 Arbeitnehmer geführt hat. Nun informiert die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, dass es im September eine neue Panne mit der ELStAM-Datenbank gegeben hat. Der neue Fehler hat zur Folge, dass für eine noch unbekannte Zahl von Arbeitnehmern die Steuerklasse von III auf IV geändert wurde, was sich bereits in der Lohnabrechnung für September bemerkbar gemacht hat. Da die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und berichtigen können, müssen die Betroffenen selbst aktiv werden und die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen. Im folgenden Monat erhalten die Arbeitgeber dann wieder korrekte Steuerdaten übermittelt, und das Finanzamt stellt eine Papierbescheinigung mit der korrekten Steuerklasse aus, damit der Arbeitgeber die Lohnabrechnung berichtigen kann.