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Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010

Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.

Ende März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2010 veröffentlicht. Die Jahressteuergesetze sind Omnibusgesetze, die eine Vielzahl verschiedener Gesetzesänderungen zusammenfassen, und mit 151 Seiten gehört der Gesetzentwurf für dieses Gesetz zu den umfangreichsten Steuergesetzen der letzten Jahre. Im Mai ist die Verabschiedung durch das Bundeskabinett geplant. Das Gesetzgebungsverfahren selbst wird sich aber noch bis in den Spätherbst hinziehen. Bis das Gesetz in Kraft treten wird, kann sich an seinem Inhalt also noch einiges ändern.

Ein Großteil des Gesetzes entfällt auf Klarstellungen, Korrekturen fehlerhafter Verweise und Reparaturen an den Vorschriften zur Abgeltungsteuer, steuerlich geförderter Altersvorsorge und dem Lohnsteuerabzug. Diese Änderungen haben vor allem technischen Charakter, bleiben also ohne große Auswirkung auf die Steuerpraxis. Daneben gibt es jedoch auch durchaus gravierende Änderungen. Damit Sie sich darauf bereits vorbereiten können, erfahren Sie im Folgenden mehr über einige besonders bedeutsame Änderungen, die das Gesetz enthalten soll.

Handwerkerleistungen: Von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sollen ab 2011 öffentlich geförderte Maßnahmen ausgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise auch zinsverbilligte Darlehen im Rahmen eines KfW-Förderprogramms. Der Ausschluss gilt jedoch nur, wenn die Förderung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Anti-Seeling-Regelung: Das Seeling-Modell ermöglicht es Unternehmern, ein gemischt genutztes Gebäude komplett dem Betriebsvermögen zuzuordnen, den vollen Vorsteuerabzug geltend zu machen und dann nur den Eigenverbrauch für den privat genutzten Anteil zu versteuern. Geschaffen wurde es durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den Finanzministern verständlicherweise nicht behagt hat. Noch ist das Seeling-Modell anwendbar, allerdings nur für bis zum 31. Dezember 2010 angeschaffte oder fertiggestellte Immobilien. Denn danach wird mit dem Jahressteuergesetz die Anti-Seeling-Regelung in deutsches Recht umgesetzt, auf die sich die EU-Finanzminister geeinigt haben. Ab 2011 ist dann nur noch ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Dafür wird die Möglichkeit einer Vorsteuerberichtigung geschaffen, falls später eine Änderung der Nutzungsanteile erfolgt.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Zur Verhinderung des Umsatzsteuerbetrugs wird wieder einmal die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeweitet. Zukünftig soll die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch gelten für die Leistungen von Gebäudereinigern und die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen.

Verlustvortrag: Der Bundesfinanzhof hatte in einem Urteil die Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes von der Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung im Verlustjahr entkoppelt. Dieses Urteil ist der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge. Daher soll der Erlass oder die Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides zukünftig nur noch dann wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen möglich sein, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur entsprechenden Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes gelangt wäre.

Freistellungsaufträge: Ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle neuen Freistellungsaufträge die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer enthalten. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben allerdings bis Ende 2014 wirksam, erst danach müssen auch diese Freistellungsaufträge die Steueridentifikationsnummer enthalten. Zusammen mit einigen anderen Änderungen will die Finanzverwaltung damit die Kontrolle der Kapitalerträge und die Überwachung der Anleger wesentlich effektiver gestalten.

Veräußerungsgeschäfte: Um ein Urteil des Bundesfinanzhofs auszuhebeln, will das Ministerium gesetzlich festschreiben, dass die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht steuerbar ist. Bisher war es nämlich möglich, Verluste aus solchen Veräußerungsgeschäften - zum Beispiel der Kauf eines Neuwagens und der anschließende Verkauf mit Verlust als Gebrauchtwagen - mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen.

Kapitalmaßnahmen und Abgeltungsteuer: Dass die Banken bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge als Anteile an Kapitalgesellschaften zufließen, mangels Zahlungen keinen Steuerabzug vornehmen können, hat in der Praxis umständliche Folgen. Daher wird die Steuerneutralität bei Kapitalmaßnahmen, die bisher nur für Auslandsbeteiligungen galt, nun auch auf Inlandsbeteiligungen ausgeweitet. Damit werden Veranlagungsverfahren vermieden, die sonst unausweichlich wären. Daneben gibt es noch weitere Änderungen, die die Abgeltungsteuer in der Praxis besser handhabbar machen sollen. Ein Beispiel dafür ist, dass rückwirkende Korrekturen der Steuerermittlung durch die Bank erst im Jahr der Korrektur wirksam werden, sodass eine rückwirkende Änderung von Steuerbescheinigungen und Steuerveranlagungen nicht notwendig wird.

Versorgungsausgleich: Zukünftig kann auch ein Ausgleich in Form von Kapitalzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung an das Versorgungsausgleichsgesetz.

Pflichtveranlagungen: Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ, eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer, deren Einkommen die diversen gesetzlichen Freibeträge ohnehin nicht überschreitet, werden zukünftig von dieser Pflicht befreit. Das ist der Fall bei einem Einkommen unter 10.200 Euro für Singles und 19.400 Euro für Ehegatten.

Lohnsteuerabzug: Die Gemeinden stellen für das Jahr 2010 letztmals Lohnsteuerkarten aus, danach wird die Lohnsteuerkarte durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt. Für diese Umstellung enthält das Gesetz eine ganze Reihe von Anpassungen und Korrekturen. Das betrifft zum Beispiel die Übermittlung der relevanten Daten durch die Meldebehören. Aber auch der Abruf der Abzugsmerkmale durch die Arbeitgeber wird angepasst: Da die dafür eigentlich vorgesehenen Wirtschafts-Identifikationsnummern nicht vor 2013 zugeteilt werden, braucht es für die Übergangszeit einen anderen Identifikationsschlüssel. Bisher war als Ersatz die UStIdNr vorgesehen, doch in der ursprünglichen Konzeption war man davon ausgegangen, dies betreffe nur einige wenige Unternehmen in der Erprobungsphase. Da die UStIdNr weder primär für diesen Zweck vorgesehen ist noch jeder Arbeitgeber bis 2012 eine UStIdNr haben wird, soll in der Übergangszeit nun die Steuernummer, unter der der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, zur Authentifizierung des Arbeitgebers genutzt werden.

Transferentschädigungen: Entschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem ausländischen zu einem inländischen Verein sollen steuerpflichtig sein. Auch diese Regelung soll ein unliebsames Urteil des Bundesfinanzhofs aushebeln. Für Vergütungen im Amateursport gibt es eine Freigrenze von 10.000 Euro.

Zwischenstaatliche Verständigungen: Einigt sich die deutsche mit einer ausländischen Finanzverwaltung über die Handhabung von Fragen, die nicht oder nicht vollständig im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sind, bindet diese Einigung erst einmal nur die Finanzverwaltung. Die Finanzgerichte dagegen sind an eine solche zwischenstaatliche Vereinbarung nicht gebunden. Daher wird nun die Möglichkeit geschaffen, solche Vereinbarungen auch innerhalb Deutschlands gesetzlich festzuschreiben, woran sich dann auch die Gerichte halten müssen.

Soweit bei den einzelnen Punkten nicht anders erwähnt, treten die Änderungen durch das Jahressteuergesetz am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft, gelten dann also zum Großteil bereits im Jahr 2010. In einer ersten Stellungnahme hat sich der Deutsche Steuerberaterverband bereits kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und fordert neben Korrekturen am Gesetz auch die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten, wie das der Koalitionsvertrag vorsieht.

 
[mmk]
 
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