Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen

Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.

Das Bundesfinanzministerium hat die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Änderungen ergeben sich unter anderem für Finnland, Norwegen, Kanada, Australien, verschiedene afrikanische Staaten sowie die meisten arabischen Staaten. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-25 wid-67 drtm-bns 2024-11-25