Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn

Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..

Hat der Arbeitgeber zu Unrecht Lohnsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt, dann zählt dieser Betrag zumindest dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann. Deshalb ist auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel zulässig, das Finanzamt möge doch höhere Lohnsteuerabzugsbeträge anrechnen.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-22 wid-67 drtm-bns 2024-11-22