Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Unfallversicherungsschutz erlischt beim Tanken

Wer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Umweg zur nächsten Tankstelle fährt, verliert seinen Unfallversicherungsschutz.

Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstelle sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer sich auf direktem Weg dorthin begibt. Fährt er dagegen einen Umweg, und sei es nur zur nächsten Tankstelle, erlischt der Versicherungsschutz, so das Landessozialgericht Hessen. Tanken gehört zum persönlichen Lebensbereich, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt wird. Dass der Arbeitnehmer für den weiteren Weg zur Arbeit tanken muss, ist für die Entscheidung ohne Belang.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-24 wid-67 drtm-bns 2024-04-24