Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Festsetzung des Solidaritätszuschlags nicht mehr vorläufig

Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen hatte, hat das Bundesfinanzministerium wie erwartet reagiert: Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags erfolgt ab sofort nicht mehr vorläufig, und noch anhängige Einspruchsverfahren können auch nicht weiter ruhen.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-24 wid-67 drtm-bns 2024-11-24