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Wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Anhebung des steuerfreien Existenzminimums hat das Bundesfinanzministerium jetzt den ersten Entwurf für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt. Dabei werden aber nur die absolut notwendigen Erhöhungen vorgenommen. Beim Grundfreibetrag sind das 118 Euro mehr für dieses Jahr und weitere 180 Euro für 2016. Der Kinderfreibetrag erhöht sich für 2015 um 144 Euro und um 96 Euro in 2016. Das Kindergeld steigt um 4 Euro pro Kind und Monat in diesem Jahr sowie weitere 2 Euro im nächsten Jahr.