Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag

Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.

Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt eine unwiderlegbare Vermutung, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Elternteils gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört. Das Finanzamt kann daher nach Ansicht des Bundesfinanzhofs den Entlastungsbetrag selbst dann nicht verweigern, wenn die tatsächlichen Verhältnisse anders sind.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-04 wid-71 drtm-bns 2024-12-04