Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Freiwilliges soziales Jahr im Ausland

Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.

Entscheidet sich Ihr Kind für ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland, besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn Ihr Kind bei einer inländischen juristischen Person als Träger tätig ist, die zudem eine besondere Zulassung der zuständigen Landesbehörde in Deutschland besitzt. Fehlt es an einer dieser beiden Voraussetzungen, wird der Träger als nicht förderungswürdig eingestuft und Ihr Anspruch auf Kindergeld entfällt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-22 wid-71 drtm-bns 2024-11-22