Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst

Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.

Leistet Ihr Kind seinen gesetzlichen Grundwehrdienst ab, so haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für den Fall, dass durch die Aufnahme des Grundwehrdienstes eine Berufsausbildung unterbrochen wurde. Sie können allerdings für dieses Kind Kindergeld erhalten, wenn es über das 21. Lebensjahr hinaus arbeitslos ist oder eine Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus absolviert - längstens jedoch entsprechend der Dauer des Grundwehrdienstes.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-05-02 wid-71 drtm-bns 2024-05-02