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Schon seit Jahren wird über die Bewertung der Grundstücke bei der Grundsteuer gestritten. Sie erfolgt auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern. Nun haben sich die Landesfinanzminister auf eine Bewertung mit dem Verkehrswert geeinigt. Aufbauten werden mit festen Kriterien schematisch angesetzt. Der Vorschlag sieht zudem eine Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Grundsteuermesszahl vor.