Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Anschluss an Abwasserentsorgung ist keine Handwerkerleistung

Maßnahmen zum Anschluss an die Abwasserentsorgung auf öffentlichem Grund sind nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Anders als der Haus- oder Grundstücksanschluss zählt das öffentliche Wassernetz nicht mehr zum Haushalt des Steuerzahlers. Daher fehlt der räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt, wenn der Abwasserzweckverband für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes einen Baukostenzuschuss erhebt. Im Gegensatz zum Finanzgericht Sachsen ließ der Bundesfinanzhof daher keine anteilige steuerliche Berücksichtigung des Zuschusses als Handwerkerleistung zu. Begünstigt wäre nur der Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz, nicht aber eine Maßnahme am öffentlichen Sammelnetz außerhalb des Grundstücks.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-69 drtm-bns 2024-11-21