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In letzter Zeit gab es immer wieder Streit darüber, ab wann die Verdoppelung des Höchstbetrags für die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen auf 1.200 Euro durch das Konjunkturpaket I greift. Die Finanzverwaltung vertritt standhaft die Auffassung, dies sei erst ab 2009 der Fall und hat jetzt Schützenhilfe vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz bekommen. Auch das Gericht sieht keinen Grund für eine frühere Anwendung.