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Die Finanzgerichte stellen immer wieder neue Indizienregeln auf zur Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Zwar hat der Bundesfinanzhof die Drei-Objekt-Grenze entwickelt, legt aber nichtsdestotrotz auch weiter neue Tatbestände fest, unter denen sie nicht gelten soll. Der Steuerzahler kann daher im Vorhinein kaum noch planen, da er nicht weiß, wie die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte entscheiden werden. Dagegen hat sich nun ein Betroffener mit einer Verfassungsbeschwerde gewandt - mit ernüchterndem Resultat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass die Finanzgerichte zur typisierenden Gesetzesauslegung berechtigt sind. Es ist damit verfassungsgemäß, wenn der Bundesfinanzhof auch weiterhin neue Kriterien mit Indizwirkung festlegt.