Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Geleistete Anzahlungen als Werbungskosten

Beim Fehlschlagen des Bauprojektes können geleistete Anzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

Schlägt Ihr Bauprojekt fehl, mit dem Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen wollten, müssen Sie die auf geleistete Anzahlungen gemachten Sonderabschreibungen rückgängig machen. Die geleisteten Anzahlungen können Sie steuerlich aber dennoch geltend machen: Sie können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abgezogen werden. Hier gilt nämlich das sogenannte Zu- und Abflussprinzip.

Unerheblich ist es, dass Sie die Anzahlungen möglicherweise erst ein Jahr später zurückerhalten. Die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen muss im Jahr der Erstattung als positive Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-23 wid-69 drtm-bns 2024-11-23