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Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zur Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts: Eine Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts ist nämlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Regelung ( § 3 Nr. 4 GrEStG ) ist eindeutig und bedarf keiner Auslegung. Eine Übertragung auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht möglich. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz fordert gerade keine übereinstimmenden steuerrechtlichen Regelungen für Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft.