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Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie die Eigenheimzulage mit einem nicht amtlichen Vordruck beantragen. Bei der Verwendung nicht amtlicher Vordrucke müssen Sie dann jedoch darauf achten, dass der Zulageantrag folgende Wahrheitsversicherung enthält:
"Ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Vordruck geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Willen und Gewissen gemacht habe."
Diese Wahrheitsversicherung müssen Sie unterschreiben. Sie muss sich im übrigen auch auf die im amtlichen Vordruck vorgesehenen Hinweise auf Anzeigepflichten und strafrechtliche Folgen ihrer Verletzung und die Angabe falscher Tatsachen beziehen.