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Neuer Kurs nach dem Regierungswechsel

Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.

Nicht ohne Grund waren die möglichen Änderungen im Steuerrecht der größte Zankapfel der neuen Regierungskoalitionäre: Dass in den nächsten Jahren auch ohne Steuererleichterungen weniger Geld als erwartet in die öffentlichen Kassen fließen wird, dazu bedarf es keiner Hellseherei. Trotzdem haben sich die Koalitionspartner nach langen Verhandlungen auf ein umfangreiches Paket an Änderungen verständigt, das größtenteils das Wohlwollen der Steuerzahler finden wird.

Wir stellen Ihnen im Folgenden die Änderungen vor, die im Koalitionsvertrag enthalten sind. Allerdings hat die Koalition schnell gearbeitet und einen nicht unwesentlichen Teil schon in Gesetzesform gegossen. Dieses Wachstumsbeschleunigungsgesetz muss zwar erst noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das soll aber in den nächsten Wochen geschehen, sodass das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel in Kraft treten kann.

Daher haben wir die Liste der Änderungen aufgeteilt: Hier lesen Sie zunächst über die Vorhaben, die weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten sind und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in den nächsten Monaten und Jahren noch umgesetzt werden. Im Beitrag über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz befassen wir uns dann im Detail mit den Änderungen, die im aktuellen Gesetzesentwurf enthalten sind und somit vorbehaltlich möglicher Änderungen im parlamentarischen Verfahren schon in Kürze gelten werden.

Entlastungsziel: Im Lauf der Legislaturperiode soll eine steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommen sowie für die Familien mit Kindern in einem Gesamtvolumen von 24 Milliarden Euro jährlich umgesetzt werden.

Einkommensteuertarif: An den bereits beschlossenen Entlastungen in der Lohn- und Einkommensteuer soll sich nichts ändern. Hier erfolgt durch die erweiterte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und die beschlossenen Tarifänderungen eine Steuerentlastung in Höhe von rund 14 Milliarden Euro jährlich ab dem 1. Januar 2010. Möglichst schon ab 2011 soll dann ein neuer Stufentarif eingeführt werden, wobei Zahl und Verlauf der Stufen noch nicht feststehen.

Steuerberatungskosten: Der durch die Große Koalition abgeschaffte Abzug privater Steuerberatungskosten soll wieder eingeführt werden.

Geldwerter Vorteil: Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter soll auf ein realitätsgerechtes Maß beschränkt werden. Im Prinzip ist dies schon durch ein vor kurzem ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs gegeben. In diesem Zusammenhang will die Koalition aber auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug überprüfen.

Ausbildungskosten: Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten soll neu geordnet werden.

Familien: Es soll ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt erarbeitet werden. Ab 2013 soll es dann neben einer Kindergartenplatzgarantie auch ein Betreuungsgeld von 150 Euro für die Eltern geben, die ihre Kinder im Alter bis zu drei Jahren selbst betreuen wollen.

Rentenbesteuerung: Die Besteuerung der Rentner wird so vereinfacht, dass kein Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist.

Gleichstellung: Gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht will die Koalition abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.

Pflegeheimkosten: Anstelle des heutigen Einzelnachweises will man den Abzug der Kosten für ein Pflegeheim durch Pauschalierung vereinfachen.

Altersvorsorge: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll entbürokratisiert und vereinfacht werden. Was das genau heißt, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor.

Außergewöhnliche Belastungen: Der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen soll durch stärkere Typisierung und Pauschalierung vereinfacht werden.

Steuererklärung: Die Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen sollen verständlicher und anwendungsfreundlicher werden. Auf Wunsch soll jeder eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den beim Finanzamt vorhandenen Daten erhalten, sodass der eigene Aufwand geringer ausfällt. Außerdem sollen alle Steuerpflichtigen die Möglichkeit erhalten, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren. Schließlich soll geprüft werden, ob Arbeitnehmer die Steuererklärung auch für zwei Jahre auf einmal abgegeben können.

Betriebsprüfungen: Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht werden. Betriebsprüfungen müssen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die neue Betriebsprüfung beginnt.

Ist-Besteuerung: Die Koalition will im Verlauf der Legislaturperiode unter Einbeziehung der europäischen Vorgaben prüfen, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer ausgeweitet werden kann.

Ermäßigte Umsatzsteuer: Eine Kommission soll sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer und dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befassen und Vorschläge zur Vereinfachung erarbeiten.

Daseinsvorsorge: Zwischen kommunalen und privaten Anbietern soll Wettbewerbsgleichheit bei der Umsatzsteuer geschaffen werden. Ob dies nun eine Umsatzsteuerpflicht für kommunale Anbieter oder eine Umsatzsteuerfreiheit für private Anbieter bedeutet, ist noch unklar.

Postdienstleistungen: Schon in der letzten Legislaturperiode war eine Änderung bei der Umsatzsteuerfreiheit von Postdienstleistungen geplant, konnten aber nicht mehr umgesetzt werden. Nun soll die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs so angepasst werden, dass keine steuerliche Ungleichbehandlung mehr besteht. Nach diesem Urteil bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei.

Erbschaftsteuer: In Gesprächen mit den Bundesländern will die Bundesregierung prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann.

Gewerbesteuer: Eine Kommission soll den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.

Verbindliche Auskünfte: Die Gebührenpflicht soll auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden.

Unternehmensbesteuerung: Neben den bereits aufgezählten konkreten Maßnahmen enthält der Koalitionsvertrag auch noch eine Reihe eher allgemein gehaltener Ziele bei der Unternehmensbesteuerung. So will man sich beispielsweise mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen. Auch soll die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise möglich sein. Was das alles aber konkret bedeutet, wird man abwarten müssen.

Steuersystematik: An den begonnenen Maßnahmen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung will die neue Koalition festhalten. Es sollen aber Sinn und Notwendigkeit des Kontenabrufverfahrens überprüft werden. Rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen, welche die Bürger belasten, will die Koalition grundsätzlich vermeiden. Schreiben des Bundesfinanzministeriums sollen sich auf die Auslegung der Gesetze beschränken, also auf die Praxis der Nichtanwendungserlasse verzichten.

Sozialversicherungsbeiträge: Insgesamt sollen die paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierten Lohnnebenkosten unter 40 % bleiben. Durch eine Übergangsfinanzierung des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit und die Krankenkassen sollen die Sozialversicherungsbeiträge auch in der Konjunkturflaute stabil bleiben. Mehrbelastungen drohen aber Arbeitnehmern, denn der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung wird eingefroren, und bei der Pflegeversicherung soll eine zusätzliche private Vorsorge vorgeschrieben werden.

Wie Sie sehen, ist die Liste der geplanten steuerlichen Maßnahmen lang und wird noch um die Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ergänzt. Doch nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, sagt man, und deshalb sollten Sie sich bei keiner der hier aufgezählten Änderungen auf deren Realisierung verlassen, solange noch kein konkretes Gesetzesvorhaben vorliegt.

 
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