Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Kein Zwangsgeld gegen Testamentsvollstrecker

Ein Testamentsvollstrecker kann nicht durch das Nachlassgericht kontrolliert oder mit einem Zwangsgeld bedroht werden.

Ein Testamentsvollstrecker vollzieht den letzten Willen des Erblassers. Dabei untersteht er grundsätzlich keiner Kontrolle durch das Nachlassgericht. Dieses kann somit keine Zwangsmittel gegen einen Testamentsvollstrecker verhängen, der seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob daher ein bereits verhängtes Zwangsgeld auf, mit dem eine Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker erreicht werden sollte. Die Richter erklärten, dass das Nachlassgericht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Aufgabenerledigung des Vollstreckers prüfen darf.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-75 drtm-bns 2024-12-22