Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf

Einige Bundesländer gewähren mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf.

Inzwischen befassen sich Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht in mehreren Verfahren mit der Frage, ob der Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf verfassungsgemäß ist. Daher hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein nun seine Finanzämter angewiesen, zumindest dann Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Beteiligungserwerb nicht mehr als 50 % der Anteile umfasst, und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht, beispielsweise weil sonst die Insolvenz droht.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-16 wid-61 drtm-bns 2024-04-16