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Verzicht auf Pensionsanwartschaft führt zu verdeckter Einlage

Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.

Welche Folgen es hat, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionsanwartschaft verzichtet, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erläutert. Der Verzicht führt demnach zu einer verdeckten Einlage in die Kapitalgesellschaft, die einen entsprechenden steuerpflichtigen Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer auslöst.

Bei einem vollständigen Verzicht entspricht die Höhe der verdeckten Einlage dem zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Anteil des Versorgungsanspruchs. Auch bei einem teilweisen Verzicht kommt es zu einer verdeckten Einlage, wenn der Barwert der zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen den Barwert der nach dem Teilverzicht noch verbleibenden Versorgungsleistungen übersteigt.

 
[mmk]
 
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