Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber muss nun spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung finden, die dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 gilt. Auf bereits bestandskräftige Steuerbescheide hat das Urteil keine Auswirkungen, allerdings ergehen seit 2010 Bescheide in dieser Frage nur noch vorläufig. Für Erwerbsvorgänge bis zum 31. Dezember 2008 bleibt in jedem Fall das bisherige Recht weiter anwendbar.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-61 drtm-bns 2024-11-21