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Seit dem 1. Oktober 2014 können deutsche Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen beantragen. Ab dem 1. Januar 2015 unterliegen elektronische Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Registrierte Unternehmen können über das BZSt Online-Portal die in den übrigen EU-Staaten ausgeführten Umsätze, die unter die Neuregelung fallen, zentral beim BZSt erklären und die Steuer insgesamt entrichten.