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Um das lästige Führen eines Fahrtenbuchs so weit wie möglich zu automatisieren, gibt es inzwischen eine ganze Reihe von elektronischen Hilfsmitteln am Markt. Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines Firmenwagens durch ein technisches System mit GPS-Modul allein genügt jedoch nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Neben dem Bewegungsprofil müssen laut einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst und hin und wieder der tatsächliche Kilometerstand am Tacho mit dem rechnerisch ermittelten Kilometerstand abgeglichen werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, akzeptiert das Finanzamt zu Recht nicht als elektronisches Fahrtenbuch.