Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Neues Recht für Onlinebestellungen

Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben.

Wer aus dem Katalog oder online bestellt, kann die Ware nun nicht mehr ohne weiteres auf Kosten des Verkäufers zurücksenden. Bisher war dies möglich, wenn der Warenwert mindestens 40 Euro beträgt. Für die Händler führte diese Regelung allerdings zu einer großen Kostenbelastung und führte außerdem dazu, dass viele Besteller zusätzliche Artikel nur zu dem Zweck orderten, später die Lieferung auf Kosten des Händlers zurücksenden zu können.

Anfang Dezember ist nun eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Bedingungen für eine kostenlose Rücksendung verschärft. Nach dem neuen Recht muss nicht nur die bestellte Ware einen Wert von wenigstens 40 Euro haben, sondern der Käufer muss auch bereits den Kaufpreis teilweise oder komplett gezahlt haben. Beide Bedingungen entfallen aber, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Darauf muss der Verkäufer allerdings beim Kauf hinweisen. Kaufverträge, die vor dem 8. Dezember 2004 geschlossen wurden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Verkäufer können beispielsweise die folgende Belehrung, die dem Mustertext des Gesetzgebers entspricht, in die Bestellbestätigung aufnehmen: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben."

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-77 drtm-bns 2024-11-21