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Was an der Ladenkasse völlig unproblematisch ist, nämlich die Identitätsprüfung des Kunden, der mit einer Kreditkarte bezahlt, fällt im Internet völlig weg. Hier gibt der Karteninhaber nur seinen Namen, die Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte an.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. dürfen die Kartenunternehmen dieses Missbrauchsrisiko über ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die angeschlossenen Vertragsunternehmen abwälzen und können sich auf die Übernahme des Bonitätsrisikos beschränken. Somit haftet der Händler bei einem Kreditkartenmissbrauch im eCommerce.
Dies zeigt, wie dringlich die Einführung eines Zertifizierungsverfahrens im elektronischen Rechtsverkehr ist. Der Handel kann dieses Missbrauchsrisiko nicht tragen, er muss ohnehin schon oft die Versandkosten übernehmen, was den Internethandel verteuert.