Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Kollision von Familien- und Gemeindenamen

Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war.

Eine Gemeinde kann nicht aufgrund des Grundsatzes der Priorität die Freigabe einer Internet-Domain von einer natürlichen oder juristischen Person gleichen Namens erzwingen, die die Domain früher angemeldet hat. So hat das Landgericht Augsburg entschieden (Aktenzeichen 6 O 3536/00). Dabei muss es nicht auf die Größe oder die Bekanntheit der Gemeinde ankommen. Entscheidend ist, dass die Gemeinde allein daraus, dass sie länger besteht, keinen Anspruch auf Priorität der Gemeinde ableiten kann.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-77 drtm-bns 2024-11-21